Leitsatz (amtlich)

Der selbständige Masseur gehört nicht zu den nach RVO § 166 Abs 1 Nr 5 gegen Krankheit pflichtversicherten Personen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.06.1963; Aktenzeichen 3 RK 34/59)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051625

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