Entscheidungsstichwort (Thema)
Interkurrente Leistungen im Belegkrankenhaus
Orientierungssatz
Eine interkurrente Leistung (hier: Brillenverordnung), die in einem Belegkrankenhaus von einem Vertragsarzt ambulant erbracht wurde, ist nach den ambulanten Grundsätzen zu vergüten. An diesem Abrechnungsmodus ändert auch der zufällige Klinikaufenthalt des Patienten nichts.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665137 |
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