Entscheidungsstichwort (Thema)
Klagebefugnis. Kassenarzt. Abrechnung von Dialysebehandlung. Verfassungsmäßigkeit. Berufsausübungsregelung. Bedarfsplanung
Orientierungssatz
1. Eine Klage auf Feststellung eines Elements eines Rechtsverhältnisses - hier Abrechnung von Dialysebehandlungen - ist zulässig.
2. Soweit eine Vorschrift (hier: § 1 Abs 4 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen) Berufsausübungsregelungen enthält, ist sie mit Art 12 GG vereinbar.
3. Zur Frage der Bedarfsplanung bei Genehmigung von Dialyseeinheiten.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1665604 |
AusR 1991, 25 |
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