Entscheidungsstichwort (Thema)

Klagebefugnis. Kassenarzt. Abrechnung von Dialysebehandlung. Verfassungsmäßigkeit. Berufsausübungsregelung. Bedarfsplanung

 

Orientierungssatz

1. Eine Klage auf Feststellung eines Elements eines Rechtsverhältnisses - hier Abrechnung von Dialysebehandlungen - ist zulässig.

2. Soweit eine Vorschrift (hier: § 1 Abs 4 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen) Berufsausübungsregelungen enthält, ist sie mit Art 12 GG vereinbar.

3. Zur Frage der Bedarfsplanung bei Genehmigung von Dialyseeinheiten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.12.1993; Aktenzeichen 13/5 RJ 7/90)

BSG (Urteil vom 19.08.1992; Aktenzeichen 6 RKa 35/90)

BSG (Urteil vom 19.08.1992; Aktenzeichen 6 RKa 36/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1665604

AusR 1991, 25

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