Entscheidungsstichwort (Thema)
Beginn und Ablauf der Ausschlußfrist des § 111 SGB 10
Orientierungssatz
Für Beginn und Ablauf der Frist des § 111 SGB 10 ist es unerheblich, wann der erstattungsverpflichtete Versicherungsträger über den Leistungsanspruch des Versicherten bindend entschieden hat und ob der erstattungsberechtigte Leistungsträger von dem ihm zustehenden Erstattungsanspruch Kenntnis hatte oder ob er diese Kenntnis ohne sein Verschulden erst nach Ablauf der Ausschlußfrist erhalten hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1648735 |
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