Leitsatz (amtlich)

Der Bundesbahnbedienstete, der am Wochenende an einer vom Bundesbahn-Sozialwerk für aktive Bedienstete und deren Angehörige sowie für Rentner und Pensionisten veranstaltete Tages-Sonderzugsfahrt teilnimmt, steht dabei und auf dem Heimweg von dieser Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.07.1977; Aktenzeichen 2 RU 49/76)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652289

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