Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Feststellung einer Behinderung auch, wenn sich dies auf den Gesamt-GdB nicht auswirkt

 

Orientierungssatz

1. Der Anspruch auf bescheidmäßige Berücksichtigung einer neuen Behinderung wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß nur ein Teil-GdB von 10 anfällt, der gemäß Nr 19 Abs 4 AHP 96 ohne Einfluß auf den Gesamt-GdB bleiben muß. Denn die Anspruchsnorm des § 4 SchwbG ist in ihrem Wortlaut eindeutig und läßt keine Einschränkung in dieser Richtung zu.

2. Dasselbe gilt, wenn eine Behinderung mit einem für den Gesamt-GdB bedeutungslosen Einzel-GdB lediglich den Charakter einer Begründung für den Verfügungssatz im angefochtenen Bescheid hat, ohne selbst am Verfügungssatz, der allein die Festsetzung des Gesamt-GdB betrifft, teilzunehmen. Der eindeutige Wortlaut des § 4 SchwbG macht den Willen des Gesetzgebers deutlich, daß jeder Antragsteller ohne Einschränkungen einen Anspruch auf Feststellung seiner Behinderung haben soll.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.06.1998; Aktenzeichen B 9 SB 17/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649070

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