Leitsatz (amtlich)
Wer dem Arbeitsamt erklärt, er sei aus gesundheitlichen Gründen (zur Zeit) nicht arbeitsfähig, erhält mangels Arbeitsbereitschaft keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung, auch wenn er die Erklärung nur im Hinblick auf ein noch nicht abgeschlossenes Renten(streit)verfahren abgibt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1657518 |
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