Leitsatz (amtlich)
1. Arbeitseinkommen wird iS des § 115 Abs 1 AFG (Fassung: 21.12.1974) während der Zeit erzielt, in der die Dienste, deren Gegenleistung es ist, erbracht wurden.
2. Bei der Anrechnung nach § 115 Abs 1 AFG (Fassung: 21.12.1974) sind die Einkünfte eines Lohnzahlungszeitraumes dem Arbeitslosengeld im gleichen Zeitraum gegenüberzustellen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657166 |
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