Leitsatz (amtlich)

1. Arbeitseinkommen wird iS des § 115 Abs 1 AFG (Fassung: 21.12.1974) während der Zeit erzielt, in der die Dienste, deren Gegenleistung es ist, erbracht wurden.

2. Bei der Anrechnung nach § 115 Abs 1 AFG (Fassung: 21.12.1974) sind die Einkünfte eines Lohnzahlungszeitraumes dem Arbeitslosengeld im gleichen Zeitraum gegenüberzustellen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.06.1983; Aktenzeichen 7 RAr 10/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657166

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