Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Beitragsbemessung. freiwillig versicherter Selbständiger. Nichtberücksichtigung von Abschreibungsbeträgen. Mindestbeitrag gemäß § 240 Abs 4 S 2 SGB 5. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
§ 240 Abs 4 S 2 Halbs 2 SGB 5, wonach bei den hauptberuflich selbständigen erwerbstätigen freiwilligen Mitgliedern mindestens 3/4 der monatlichen Bezugsgröße (1995 DM 3.045,00) als beitragspflichtige Einnahmen gelten, entbehrt eines ausreichenden sachlichen Grundes. Die Vorschrift benachteiligt zum einen die hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen mit Einnahmen unterhalb der Mindestgrenze gegenüber denen mit höheren Einnahmen und zum anderen die hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen mit Einnahmen unterhalb der Mindestgrenze gegenüber anderen freiwilligen Mitgliedern mit anderen Einnahmen in gleicher Höhe. Das Landessozialgericht hält deshalb die Vorschrift wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) für verfassungswidrig und legt gemäß Art 100 Abs 1 GG dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667552 |
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