Leitsatz (amtlich)

Eine Dozentin in Volkshochschulen ist als selbständige Lehrerin nach RVO § 166 Abs 1 Nr 2 in der KV versicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein selbständiger Lehrer, eine Schule oder eine Lehranstalt betreibt und darin mindestens einen Angestellten beschäftigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651639

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge