Leitsatz (amtlich)

Ob sich ein Verwaltungsakt als unrichtig iS von SGB 10 § 44 erweist, ist von den Gerichten ohne Einschränkungen zu prüfen. Die Grundsätze zur Prüfung der Überzeugungsbildung des Versicherungsträgers nach § 79 AVG (§ 1300 RVO) sind nicht mehr anzuwenden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.10.1984; Aktenzeichen 11 RA 60/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661160

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