Leitsatz (amtlich)
Ob sich ein Verwaltungsakt als unrichtig iS von SGB 10 § 44 erweist, ist von den Gerichten ohne Einschränkungen zu prüfen. Die Grundsätze zur Prüfung der Überzeugungsbildung des Versicherungsträgers nach § 79 AVG (§ 1300 RVO) sind nicht mehr anzuwenden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661160 |
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