Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. freiwilliges Mitglied. Selbständiger. Beitragsbemessung. Satzungsautonomie. Ermessen

 

Orientierungssatz

Die Satzungsregelung einer Krankenkasse, wonach für selbständig Erwerbstätige als beitragspflichtige Einnahmen mindestens die Einnahmen anzusetzen sind, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrundezulegen wären, "mindestens jedoch 66 2/3 vH der monatlichen Bezugsgröße", verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Sie hält sich im Rahmen der durch § 240 Abs 1 S 1 SGB 5 eingeräumten Befugnis, die Beitragsbemessung zu regeln und hat auch sonstigen gesetzlichen Schranken - insbesondere dem Gebot des § 240 Abs 1 S 2 SGB 5 - angemessen Rechnung getragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665649

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