Entscheidungsstichwort (Thema)

Baby-Rufanlage als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

 

Orientierungssatz

Eine Baby-Rufanlage ist geeignet eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auszugleichen. Das Gerät ist ein Hilfsmittel iS der sozialen Krankenversicherung (§ 182b RVO).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663458

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