Entscheidungsstichwort (Thema)
Baby-Rufanlage als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung
Orientierungssatz
Eine Baby-Rufanlage ist geeignet eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auszugleichen. Das Gerät ist ein Hilfsmittel iS der sozialen Krankenversicherung (§ 182b RVO).
Fundstellen
Dokument-Index HI1663458 |
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