Leitsatz (amtlich)
Die "Absenkung" der auf Geld gerichteten Leistungen nach dem BVG gemäß Anlage I Kap VIII Sachgebiet K Abschn III Nr 1 Buchst a des EinigVtr für Versorgungsberechtigte, die am 18.5.1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatten (§ 84a BVG), ist nicht verfassungswidrig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659744 |
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