Entscheidungsstichwort (Thema)

Altersversorgung der SED/PDS. Rentenerhöhung zwischen Überführung und endgültiger Neuberechnung

 

Orientierungssatz

Da weder der Wortlaut der Bestimmung des § 14 AAÜG nF noch ihr systematischer Zusammenhang die bisherige Kürzungsmöglichkeit ergeben, indes eine solche nach dem Sinn und Zweck der Regelung erforderlich erscheint, geht der Senat vom Vorliegen einer planwidrigen Lücke des Gesetzes aus. Diese Regelungslücke ist durch Anwendung der bis zum 30.6.1993 geltenden Vorschriften zu füllen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.03.1997; Aktenzeichen 4 RA 40/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668770

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