Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankengeldberechnung. maßgeblicher Lohnabrechnungszeitraum

 

Orientierungssatz

1. Als regelmäßiges Entgelt (Regellohn) ist bei einem Versicherten, der arbeitsunfähig erkrankt ist, nicht der während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich entgangene Verdienst, sondern das von ihm in den maßgeblichen Lohnabrechnungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Entgelt maßgebend, das kraft unwiderleglicher gesetzlicher Vermutung als dasjenige Entgelt gilt, das er unter normalen Verhältnissen während der Arbeitsunfähigkeit verdient hätte (vgl BSG vom 24.8.1976 8 RU 16/76 = SozR 1200 § 561 Nr 3).

2. Das für die Lohnfortzahlung geltende Lohnausfallprinzip, bei dem auch Lohnänderungen, die nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgen, zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, ist bei der Krankengeldberechnung nicht anwendbar (vgl BSG aaO).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.06.1991; Aktenzeichen 1/3 RK 6/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664713

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