Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen gemäß § 10 LFZG nur an Arbeiter. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
Es verstößt nicht gegen Art 3 GG, daß § 10 LFZG eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nur vorsieht, soweit an Arbeiter (und nicht an Angestellte) Arbeitsentgelt gezahlt worden ist.
Fundstellen
Breith. 1995, 829 |
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