Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Arbeitgeberzuschuß. Beschäftigter. Verzicht. Wirksamkeit. Sozialleistung

 

Orientierungssatz

1. Ein Arbeitnehmer, der ansonsten die Voraussetzungen des § 257 SGB 5 erfüllt und deshalb Anspruch auf Beitragszuschuß des Arbeitgebers zur Krankenversicherung hat, muß diesen nicht in Anspruch nehmen.

2. Bei dem Beitragszuschuß handelt es sich nicht um eine Sozialleistung iS der §§ 18ff SGB 1, so daß die Verzichtsregelung des § 46 Abs 2 SGB 1 nicht angewandt werden kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.10.1998; Aktenzeichen B 12 KR 19/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668024

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