(1) Jeder Genossenschaftsbauer ist verpflichtet und berechtigt, entsprechend seinen Fähigkeiten und Kenntnissen in Übereinstimmung mit den genossenschaftlichen Erfordernissen in der LPG sowie bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben im Rahmen der Kooperation gewissenhaft zu arbeiten, mit den anderen Genossenschaftsbauern kameradschaftlich zusammenzuwirken und sich für die Steigerung der genossenschaftlichen Produktion und die ständige Erhöhung deren Effektivität einzusetzen.

 

(2) 1Die LPG fördern durch zielgerichteten Einsatz und weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen die umfassende Teilnahme der Genossenschaftsbäuerinnen an der genossenschaftlichen Arbeit und am genossenschaftlichen Leben. 2Sie sichern, daß die Leistungsbereitschaft sowie das Wissen und Können der Genossenschaftsbäuerinnen voll für hohe Erträge und Leistungen in der Pflanzen- und Tierproduktion wirksam werden. 3Den Genossenschaftsbäuerinnen sind verantwortungsvolle Aufgaben in der Produktion und bei der Leitung der LPG zu übertragen. 4Entsprechend den spezifischen Belangen der Genossenschaftsbäuerinnen sind in den LPG, vor allem durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeitsorganisation sowie die Erleichterung von Arbeitsbedingungen, weitere Voraussetzungen zu schaffen, die es den Genossenschaftsbäuerinnen ermöglichen, die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten in den LPG immer besser mit ihren Aufgaben als Mutter und in der Familie in Übereinstimmung zu bringen.

 

(3) 1Die LPG nehmen im Zusammenwirken mit der Freien Deutschen Jugend ihre Verantwortung für die kommunistische Erziehung der jungen Genossenschaftsbauern wahr. 2Besondere Aufmerksamkeit widmen sie deren Vorbereitung auf den Schutz des Sozialismus. 3Durch die Übertragung verantwortungsvoller Aufgaben in der Produktion, bei der Meisterung von Wissenschaft und Technik, bei der Leitung und Planung sowie durch die Festigung und Neubildung von Jugendbrigaden und die Übergabe von Jugendobjekten sind Leistungsfähigkeit, Initiative, Schöpfertum und Liebe zum landwirtschaftlichen Beruf bei allen jungen Genossenschaftsbauern zielstrebig auszuprägen sowie ihre Treue zur LPG und ihre Verbundenheit mit dem Dorf allseitig zu fördern. 4Die Leistungen der jungen Genossenschaftsbauern im Rahmen der ökonomischen Initiativen der Freien Deutschen Jugend sind entsprechend den Rechtsvorschriften über die Arbeit mit dem "Konto junger Sozialisten" anzuerkennen.

 

(4) Die LPG sichern eine hohe Wirksamkeit der genossenschaftlichen Arbeit durch eine auf die volle Nutzung der natürlichen und ökonomischen Produktionsbedingungen gerichtete und nach den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation einfach und überschaubar gestaltete Organisation der Arbeits- und Produktionsprozesse und gewährleisten, daß die Genossenschaftsbauern die zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, einschließlich solcher im Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz, besitzen.

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