§§ 1 - 9 1. Abschnitt Die Stellung der LPG in Gesellschaft und Staat

§§ 1 - 9 Grundsätze

§ 1

 

(1) 1Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (nachfolgend LPG genannt) sind freiwillige Vereinigungen von Bäuerinnen und Bauern, Gärtnern und anderen Bürgern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur ständig besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern und der Industrie mit Rohstoffen. 2Sie gewährleisten in der landwirtschaftlichen Produktion einen bedeutenden Leistungsanstieg und hohe Effektivität durch ständige Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis.

 

(2) In den LPG organisieren die Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern (nachfolgend Genossenschaftsbauern genannt) nach den Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie und der sozialistischen Betriebswirtschaft die gemeinsame Arbeit und ihre sozialen Beziehungen entsprechend den Prinzipien der Gleichberechtigung, der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe, verfügen gemeinsam über das genossenschaftliche Eigentum und haben nach genossenschaftlichen Verteilungsprinzipien Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis ihrer LPG.

 

(3) 1Die LPG führen ihre gesamte wirtschaftliche Tätigkeit in voller Selbständigkeit auf der Grundlage der genossenschaftlichen Demokratie in Übereinstimmung mit ihrem beschlossenen Statut durch. 2Bei der Verfügung über das Ergebnis ihres Wirtschaftens sind sie nach der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Staat und Dritten nur an das Gesetz, ihr Statut und weitere Beschlüsse der Vollversammlung gebunden.

 

(4) Die LPG gewährleisten die umfassende politische, fachliche und geistig-kulturelle Entwicklung der Genossenschaftsbauern als sozialistische Persönlichkeiten, die schöpferisch und mit hoher Eigenverantwortung an der genossenschaftlichen Arbeit sowie an der Leitung und Planung ihrer LPG teilnehmen, und fördern die aktive Mitwirkung der Genossenschaftsbauern an der Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung.

§ 2

1Mit der Entwicklung und Festigung der LPG und ihrer kooperativen Beziehungen erstarkt und festigt sich die Klasse der Genossenschaftsbauern, die als Bündnispartner der Arbeiterklasse an der Ausübung der politischen Macht in der Deutschen Demokratischen Republik teilnimmt, wächst der Grad ihrer Organisiertheit und ihrer bewußten Teilnahme an der Lösung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft. 2Durch die Gewinnung junger Mitglieder für die LPG, insbesondere aus dem Kreis der Kinder der Genossenschaftsbauern und der Dorfbevölkerung insgesamt, die bereits eng mit der genossenschaftlichen Arbeit im Dorf und den bäuerlichen Arbeits- und Lebensbedingungen verbunden sind, wird der natürliche Wechsel der Generationen der Klasse der Genossenschaftsbauern gewährleistet.

§ 3

 

(1) 1Die LPG sind untrennbarer Bestandteil der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. 2Sie prägen gemeinsam mit den volkseigenen Gütern den Charakter der sozialistischen Landwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik. 3Ihre Festigung und Entwicklung ist von entscheidender Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande, die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Dörfern und die schrittweise Überwindung der wesentlichen - Unterschiede zwischen Stadt und Land.

 

(2) 1Der sozialistische Staat fördert die politische, ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung der LPG. 2Er schützt das genossenschaftliche Eigentum und wahrt die Interessen der LPG in Übereinstimmung mit der sozialistischen Rechtsordnung. 3Er sichert und festigt durch seine Tätigkeit allseitig das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern.

§ 4

 

(1) 1Die LPG sind als sozialistische Landwirtschaftsbetriebe Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Volkswirtschaft. 2Sie organisieren ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf der Grundlage staatlich bestätigter Pläne und durch Abschluß der erforderlichen Wirtschaftsverträge mit dem Ziel, die Produktion und deren Effektivität auf dem Wege der Intensivierung, insbesondere durch ständige Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und der Leistungen der Tierproduktion, Erhöhung des Nutzungsgrades und der Nutzungsdauer der Grundfonds sowie Senkung des Produktionsverbrauchs, bedeutend zu steigern. 3Sie berücksichtigen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die Erfordernisse des Umweltschutzes und leisten ihren gesellschaftlichen Beitrag, die Natur für heutige und künftige Generationen als Lebens- und Produktionsgrundlage zu erhalten und auf wissenschaftlicher Grundlage zu nutzen.

 

(2) 1Die LPG sichern in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die umfassende Verbindung der Vorzüge des Sozialismus mit den Errungenschaften der wissenschaftlich-technischen Revolution, um den Boden und das genossenschaftliche Eigentum planmäßig und effektiv zu nutzen. 2Zur ständigen Erhöhung ihrer politischen, ökonomischen und sozialen Wirksamkeit vertiefen sie die kooperative Zusammenarbeit mit...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge