1Den Genossenschaftsbauern ist das Recht auf Arbeit, auf Teilnahme an der Leitung und Planung der LPG, auf Vergütung nach Menge und Qualität der Arbeit in Abhängigkeit vom erreichten wirtschaftlichen Ergebnis der genossenschaftlichen Produktion, auf Bildung, Freizeit und Erholung, auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft, auf Fürsorge im Alter und bei Invalidität sowie auf materielle Sicherheit bei Krankheit und Unfällen garantiert. 2Die Genossenschaftsbauern nehmen verantwortungsbewußt die sich aus diesen Rechten ergebenden Aufgaben und Pflichten wahr.

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