Eine Gruppenunfallversicherung liegt vor, wenn mehrere Arbeitnehmer (mindestens 2) gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind.

Konzernumfassende Gruppenunfallversicherung

Bei dieser Vertragsgestaltung muss die jeweilige Konzerngesellschaft als Arbeitgeber den Durchschnittsbeitrag durch Aufteilung des Beitrags auf die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ermitteln. Es ist nicht zulässig, den auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Beitrag durch Aufteilung des Konzernbeitrags auf alle Arbeitnehmer des Konzerns zu ermitteln.[1]

Rahmenvertrag zur Gruppenunfallversicherung

Ein gemeinsamer Unfallversicherungsvertrag liegt außer bei einer Gruppenversicherung auch dann vor, wenn in einem Rahmenvertrag mit einem oder mehreren Versicherern sowohl die versicherten Personen als auch die versicherten Wagnisse bezeichnet und Einzelheiten in Zusatzvereinbarungen geregelt werden.

Ein Vertrag, der lediglich Beitragseinzug und -rechnung regelt, ist jedoch kein pauschalierungsfähiger gemeinsamer Unfallversicherungsvertrag.[2]

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