Soweit Arbeitsstunden witterungsbedingt ausgefallen sind, können diese mit Zustimmung des Betriebsrats innerhalb von 24 Werktagen nach dem witterungsbedingten Ausfall nachgeholt werden. Dies betrifft die Unternehmen, in denen keine betriebliche Arbeitszeitverteilung (Flexibilisierung) vereinbart wurde. Für Nachholstunden sind grundsätzlich Überstundenzuschläge zu zahlen.

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