Rz. 1

Das Gesellschaftsrecht ist in Litauen vor allem im Zweiten Buch des Zivilgesetzbuches (im Folgenden: ZGB) und in einzelnen Gesetzen wie dem Aktiengesellschaftengesetz (im Folgenden: AGG), dem Kommanditgesellschaftengesetz (im Folgenden: KGG) und dem Personalunternehmensgesetz (im Folgenden: PUG) enthalten.

 

Rz. 2

Die übliche Form der Gesellschaft ist die uždaroji akcinė bendrovė (dt.: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt: UAB), die der deutschen GmbH nahekommt, jedoch einige Besonderheiten beinhaltet. So ist sie z.B. eine Aktiengesellschaft. Für die UAB, die innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums gegründet werden kann, benötigt man ein Mindeststammkapital von 2.500 EUR. Es ist die Gesellschaftsform, die in der Praxis am häufigsten verwendet wird, nicht zuletzt auch deshalb, weil das litauische Recht Alleingesellschafter (100 % Aktienbesitz) zulässt, genauso wie die Geschäftsführung und Vertretung durch den Alleinaktionär. Die akcinė bendrovė (dt.: offene Aktiengesellschaft, abgekürzt: AB) unterscheidet sich von der UAB u.a. in der Mindeststammkapitalhöhe (25.000 EUR), Aktienvertriebsart (öffentlich an der Börse) und Gesellschafteranzahl. Die Anzahl von unbegrenzt haftenden Personenunternehmen nimmt immer weiter ab. In der Regel wählen Kleinunternehmer diese Rechtsform. Einige wenige Unternehmer wählen aus steuerlichen Gründen die Form der Landwirtschaftlichen KG.

 

Rz. 3

Die in Deutschland üblichen Konstellationen wie GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. KGaA gibt es in Litauen nicht. Diese Gesellschaftsformen sind zwar nicht verboten, jedoch kommen diese in der Praxis nicht vor. Ein Hauptgrund dafür liegt darin, dass in der Regel keine steuerlichen Vorteile mit einer solchen vermischten Rechtsform verbunden sind.

 

Rz. 4

In Litauen gibt es somit folgende Rechtsformen der Gesellschaften:

der individuelle Betrieb (individuali įmonė – IĮ; abhängig vom Gründungsmoment kann es "Personalunternehmen" heißen – PĮ);
die kleine Gesellschaft (mažoji bendrijja – MB)
die wirtschaftliche Gesellschaft (ūkinė bendrija – ŪB);
die wirtschaftliche Kommanditgesellschaft (komanditinė ūkinė bendrija – KŪB);
die geschlossene Aktiengesellschaft (uždaroji akcinė bendrovė – UAB);
die (offene) Aktiengesellschaft (akcinė bendrovė – AB);
die Kooperative (kooperatinė bendrovė, kooperatyvas);
die landwirtschaftliche Gesellschaft (žemės ūkio bendrovė – ŽŪB);
die staatliche Gesellschaft (valstybės įmonė – VĮ);
die Gesellschaft der Selbstverwaltung (savivaldybės įmonė – SĮ);
die Gruppe der europäischen wirtschaftlichen Interessen (Europos ekonominių interesų grupė – EEIG);
die europäische Gesellschaft (Europos bendrovė – SE).

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