Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Kappungsgrenze für Nutzungsentschädigung
Orientierungssatz
Eine analoge Anwendung der Kappungsgrenze des MietHöReglG § 2 Abs 1 Nr 3 auf die nach Beendigung des Mietverhältnisses gemäß BGB § 557 Abs 1 S 2 zu leistende Nutzungsentschädigung ist nicht geboten.
Normenkette
BGB § 557 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; MietHöReglG § 2 Abs. 1 Nr. 3
Fundstellen
Dokument-Index HI541591 |
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