Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Kappungsgrenze für Nutzungsentschädigung

 

Orientierungssatz

Eine analoge Anwendung der Kappungsgrenze des MietHöReglG § 2 Abs 1 Nr 3 auf die nach Beendigung des Mietverhältnisses gemäß BGB § 557 Abs 1 S 2 zu leistende Nutzungsentschädigung ist nicht geboten.

 

Normenkette

BGB § 557 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; MietHöReglG § 2 Abs. 1 Nr. 3

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541591

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