Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Auslegung einer Individualabrede im Mietvertrag über die Kostenbelastung des Mieters mit "allen Nebenkosten"

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Im Mietvertrag über ein mit Wasserzähler und Stromzähler ausgestattetes Wohnhaus ist die Individualabrede, daß alle Nebenkosten vom Mieter getragen werden, dahingehend verbindlich, daß die verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- und Abwasserkosten vom Mieter getragen werden.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157, 535-536, 546

 

Verfahrensgang

AG St. Wendel (Entscheidung vom 14.08.1997; Aktenzeichen 14 C 484/97)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541585

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