Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Auslegung einer Individualabrede im Mietvertrag über die Kostenbelastung des Mieters mit "allen Nebenkosten"
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Im Mietvertrag über ein mit Wasserzähler und Stromzähler ausgestattetes Wohnhaus ist die Individualabrede, daß alle Nebenkosten vom Mieter getragen werden, dahingehend verbindlich, daß die verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- und Abwasserkosten vom Mieter getragen werden.
Normenkette
BGB §§ 133, 157, 535-536, 546
Verfahrensgang
AG St. Wendel (Entscheidung vom 14.08.1997; Aktenzeichen 14 C 484/97) |
Fundstellen
Dokument-Index HI541585 |
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