Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Zusage einer frei werdenden Wohnung zugunsten eines Dritten. Eigenbedarfskündigung: unzumutbare Aufnahme in den persönlichen Wohnbereich bei Feindschaft zwischen Mieter und Vermieter

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Nach der Eigenbedarfskündigung braucht der Vermieter dem Mieter eine freiwerdende Wohnung seines Bestandes nicht zur Anmietung anzubieten, wenn diese Wohnung bereits seit Jahren einem Dritten zum Zeitpunkt des damals nicht absehbaren Freiwerdens versprochen ist.

2. Sind Vermieter und Mieter verfeindet, so ist es dem Vermieter nach der Eigenbedarfskündigung nicht zuzumuten, dem Mieter eine Wohnung unmittelbar bei seinem persönlichen Lebens- und Wohnbereich anzubieten.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734023

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