Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Anspruch des Mieters auf Durchführung von aufwendigen Instandsetzungsmaßnahmen

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache obliegen dem Vermieter, ohne daß ein Berufen auf die Opfergrenze begründet ist, insbesondere dann, wenn die Maßnahmen der Substanz und Werterhaltung des Gebäudes dienen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734497

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