Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertrag: Anspruch des Mieters auf Durchführung von aufwendigen Instandsetzungsmaßnahmen
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache obliegen dem Vermieter, ohne daß ein Berufen auf die Opfergrenze begründet ist, insbesondere dann, wenn die Maßnahmen der Substanz und Werterhaltung des Gebäudes dienen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734497 |
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