Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Wohnfläche als zugesicherte Eigenschaft einer Mietwohnung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Vereinbarung der Wohnfläche im Wohnungsmietvertrag ist für sich genommen keine Zusicherung einer Eigenschaft der Wohnung.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Bei der Angabe der Quadratmeterzahl in einem Mietvertrag über eine Wohnung ist nur dann von der Zusicherung der Wohnungsgröße auszugehen, wenn der Vermieter erkennbar die Haftung dafür übernehmen will, daß die Wohnung diese Größe hat und es dem Mieter bei seiner Entscheidung für den Abschluß des Vertrages gerade auf diese Größe ankam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733913

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