Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert der Mängelbeseitigungsklage des Mieters

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Streitwert der Mängelbeseitigungsklage des Mieters bemisst sich nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der Minderungsquote. Der Feststellungsantrag zur künftigen Minderung bis zur Mängelbeseitigung ist wirtschaftlich identisch.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739589

WuM 2001, 616

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