Entscheidungsstichwort (Thema)

Obhutspflicht des Mieters: Abwesenheit des Mieters. Abwesenheit im Winter

 

Orientierungssatz

1. Der Mieter hat dafür zu sorgen, daß während seiner Abwesenheit von seiner Wohnung ausgehende Gebäudeschäden nicht eintreten können.

2. Der Mieter verletzt seine Obhutspflicht schuldhaft, wenn er eine Winterreise und das dadurch bedingte Leerstehen seiner Wohnung dem Vermieter oder dem von ihm Beauftragten nicht anzeigt, diesem die Wohnungsschlüssel nicht überläßt und die zur Temperierung der Wohnung erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit diesen Personen nicht ergreift.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739955

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