Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragskündigung: Berechtigtes Interesse einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, die im Eigentum der öffentlichen Hand ist, ist verpflichtet, möglichst viel preiswerten, familiengerechten Wohnraum dem Wohnungsmarkt zur Linderung der Wohnungsnot und zur Preisdämmung des Mietniveaus zur Verfügung zu stellen. Ein berechtigtes Interesse zur Kündigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung ihres Bestandes ist daher gegeben, wenn der Mieter diese Wohnung nur als Zweitwohnung (Stadtwohnung) nutzt.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Vergleiche BayObLG München, 1980-11-21, Allg Reg 83/80, WuM 1981, 32.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734058

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