Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungsmiete: nutzlos gewordene Aufwendungen wie Maklerprovision und Renovierungskosten als Kündigungsfolgeschaden
Orientierungssatz
Ist der Mieter wegen eines schuldhaften Verhaltens des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, stellen die nutzlos gewordenen Aufwendungen für die gekündigte Wohnung einen ersatzfähigen Schaden dar. Dazu zählen die Maklerprovisionen, die Umzugs- und die Renovierungskosten (vergleiche BGH, 1979-06-18, VII ZRF 172/78, NJW 1979, 2034).
Fundstellen
Dokument-Index HI1733755 |
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