Entscheidungsstichwort (Thema)
Dübel in Wohnungswänden. Schönheitsreparaturen in Komfortwohnung
Orientierungssatz
1. Die Verwendung von Dübeln an den Wänden der Mieträume gehört zum vertragsgemäßen Mietgebrauch. Der Mieter braucht beim Auszug nur die Dübellöcher zu verschließen.
2. In einer Komfortwohnung sind Schönheitsreparaturen nicht früher und häufiger auszuführen als in sonstigen Wohnungen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1739954 |
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