Entscheidungsstichwort (Thema)

Dübel in Wohnungswänden. Schönheitsreparaturen in Komfortwohnung

 

Orientierungssatz

1. Die Verwendung von Dübeln an den Wänden der Mieträume gehört zum vertragsgemäßen Mietgebrauch. Der Mieter braucht beim Auszug nur die Dübellöcher zu verschließen.

2. In einer Komfortwohnung sind Schönheitsreparaturen nicht früher und häufiger auszuführen als in sonstigen Wohnungen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739954

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