Entscheidungsstichwort (Thema)

Abschluß eines Mietvertrages mit Minderjährigen. Unwirksamkeit. Einwilligung. Genehmigung. Rückabwicklung

 

Orientierungssatz

1. Der mit einem Minderjährigen abgeschlossene Mietvertrag ist ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auch dann unwirksam, wenn der Vermieter nach dem Aussehen und dem Auftreten des Minderjährigen an dessen Volljährigkeit glaubt.

2. Nimmt der Minderjährige mit Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters an dessen Wohnort oder in der näheren Umgebung eine Arbeit oder Berufsausbildung auf, so wird damit grundsätzlich nicht die Einwilligung zur Anmietung einer selbständigen Wohnung erteilt.

3. Eine stillschweigende Genehmigung zum Abschluß des Mietvertrags ist aus dem Schweigen des gesetzlichen Vertreters nicht zu entnehmen, wenn dieser lediglich die neue Anschrift des Minderjährigen erfährt.

4. Zum Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen Schönheitsreparaturen, Mietausfall und anderen Aufwendungen beim Abschluß eines unwirksamen Mietvertrags mit einem Minderjährigen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739945

MDR 1969, 396

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