Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Kündigung für den Sohn zum Probewohnen mit seiner Braut. Eigenbedarfskündigung: Härte für die Mieter aufgrund einer Summe von Beschwernissen

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Vereinbart der Eigentümer mit dem Endmieter eine Fortsetzung des Mietvertrages zu den Bedingungen des Untermietvertrages auf unbestimmte Zeit nach dem Wegfall des Hauptmietvertrages, nachdem er den Endmieter auf eine Eigenbedarfslage hingewiesen hatte, so ist eine nur kurze Zeit später erklärte Eigenbedarfskündigung nicht wegen Vorfristigkeit mißbräuchlich.

2. Der Mieter kann sich begründet auf die Sozialklausel auch mit der Folge berufen, daß die Gesamtheit der weniger schwerwiegenden Härten eine Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit rechtfertigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738813

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