Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung auf Karfreitag

 

Orientierungssatz

Karfreitag ist ein für die Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen ungewöhnlicher und für die Wohnungseigentümer unzumutbarer Zeitpunkt. Die Abhaltung einer Eigentümerversammlung verträgt sich nicht mit dem ganz besonderen Charakter dieses hohen kirchlichen Feiertags. Er dient auch Personen, die der Kirche nicht verbunden sind, zu höchstpersönlichen Zwecken.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731643

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