Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Begründung des Vermieterinteresses. Eigenbedarfskündigung: vorübergehende Dauer des Bedarfs. Eigenbedarfskündigung: keine Härte bei zu später Wohnungssuche des Mieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der Wunsch nach einer größeren, besser geschnittenen Wohnung kann den Eigenbedarf für die Familie des Angehörigen begründen. Der Eigenbedarf ist nicht deswegen vorübergehend und unbeachtlich, weil der Raumbedarf sich bei ungewissem Familienzuwachs wiederum vergrößern könnte und dann in einer anderen Wohnung zu befriedigen wäre.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Nur wenn abzusehen ist, daß die Wohnung lediglich für einen Zeitraum unter einem Jahr benötigt wird, steht diese vorübergehende Dauer des Bedarfs einer Eigenbedarfskündigung entgegen.

3. Hat der Mieter mehrere vergleichbare Wohnungen vermietet, kann er nach eigenem Ermessen entscheiden, von welchem Mieter er die Räumung verlangen will.

4. Für den Mieter stellt die Kündigung keine die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigende Härte dar, wenn er sich erst nach Verkündung des erstinstanzlichen Räumungsurteils um die Beschaffung angemessenen Ersatzwohnraums bemüht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734934

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