Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Unzumutbarkeit einer Mieterhöhung nach einer baulichen Maßnahme zur Einsparung von Heizenergie

 

Orientierungssatz

Die Zumutbarkeitsgrenze für eine Mieterhöhung ist überschritten, wenn durch eine bauliche Maßnahme (hier: Wärmedämmung der Außenfassade) zwar eine Einsparung von Heizenergie erzielt wird, die Mieterhöhung aber die Einsparung um mehr als 200% übersteigt (Anschluß OLG Karlsruhe, 1984-09-20, 9 REMiet 6/83, ZMR 1984, 411).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737289

ZMR 1998, 562

IPuR 1999, 57

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