Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückzahlungsklage des Wohnungsmieters wegen Mietzinsüberhöhung: Darlegungslast des Mieters. Rückzahlungsklage des Wohnungsmieters wegen Mietzinsüberhöhung: Unzulässigkeit eines Antrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Mangellage

 

Orientierungssatz

1. Macht ein Wohnungsmieter Mietrückzahlungsansprüche wegen Mietzinsüberhöhung geltend, muß er ungeachtet des für das gesamte Kölner Stadtgebiet geltenden Zweckentfremdungsverbotes und der Geltung des WoBindG § 5a eine Mangellage auf dem Teilmarkt seiner Wohnung darlegen.

2. Ein Antrag des Mieters für seine Behauptungen im Hinblick auf WiStrG § 5 Abs 2 ein Sachverständigengutachten einzuholen, läuft ohne zusätzlichen Sachvortrag auf eine unzulässige Ausforschung hinaus. Dem Beweisantrag ist dann nicht nachzukommen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734111

NZM 1999, 404

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