Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzumutbares Mietverhältnis bei Unpünktlichkeit von Mietzinszahlungen. Mitverschulden des Vermieters
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Allein die Unpünktlichkeit der Mietzahlungen rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Erforderlich ist ein schuldhafter Pflichtverstoß des Mieters, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter objektiv unzumutbar macht.
2. Ist der Vermieter für Unregelmäßigkeiten der Mietzinszahlung mit verantwortlich, so ist dies bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung zu berücksichtigen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734006 |
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