Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Anspruch des Mieters auf Neueinbau doppelverglaster Fenster

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der Mieter hat keinen Anspruch schlechthin auf den Einbau von der WärmeschutzVO entsprechenden Fenstern.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Ein Anspruch auf Einbau doppelverglaster Fenster anstelle von vorhandenen einfachverglasten Fenstern kommt allenfalls dann in Betracht, wenn von dem Mieter behauptete Mängel (zB defekte Scheiben, Eindringen von Wasser und Zugluft) nicht durch bloße Reparaturmaßnahmen beseitigt werden können.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738174

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