Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Besteht das mietvertragswidrige Verhalten des Mieters anläßlich einer Untervermietung allein darin, die Genehmigung des Vermieters nicht eingeholt zu haben, so sind weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mietvertrages wegen Vertragsverletzung begründet.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: So auch BayObLG München, 1990-10-26, RE-Miet 1/90, WuM 1991, 18
Fundstellen
Dokument-Index HI1737661 |
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