Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Besteht das mietvertragswidrige Verhalten des Mieters anläßlich einer Untervermietung allein darin, die Genehmigung des Vermieters nicht eingeholt zu haben, so sind weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mietvertrages wegen Vertragsverletzung begründet.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: So auch BayObLG München, 1990-10-26, RE-Miet 1/90, WuM 1991, 18

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737661

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge