Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses bei Entnahme von Allgemeinstrom für die Wohnung des Mieters

 

Orientierungssatz

Entnimmt der Mieter für einen Zeitraum von acht Wochen für seine Wohnung aus dem Bereich des Allgemeinstromes im Treppenhaus (indem er von einer Steckdose im Treppenhaus ein Kabel in seine Wohnung legt), so rechtfertigt diese schwerwiegende Vertragsverletzung die fristlose Kündigung.

 

Normenkette

BGB § 554a S. 1

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541692

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