Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Einzugsermächtigungsklausel im Mietvertrag

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Klausel im Wohnungsmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, ein Konto zu eröffnen, eine Bankverbindung - mit Ausnahme der Postbank - zu benennen und eine Einzugsermächtigung zu erteilen, verstößt für sich nicht gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders.

Ist der Gegenstand der von dem Einzug betroffenen Forderungen im Mietvertrag unter Verstoß gegen das Transparenzgebot beschrieben, ist auch die Einzugsermächtigungsklausel unwirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733692

NZM 2002, 780

WuM 2002, 306

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