Entscheidungsstichwort (Thema)

Time-Sharing-Vertrag: Anwendbares Recht und Widerrufbarkeit eines in Spanien geschlossenen Vertrages

 

Orientierungssatz

Ein von einem Deutschen während eines Ferienaufenthalts in Spanien auf einer Freizeitveranstaltung geschlossener Time-Sharing-Vertrag kann trotz des grundsätzlich anwendbaren spanischen Vertragsstatus nach EGBGB Art 31 Abs 2 (juris: BGBEG) nach dem deutschen Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden, wenn die Umstände beim Vertragsschluß mehrheitlich Bezüge zur deutschen Rechtsordnung aufweisen (hier: Vertragsverhandlungen und Vertragsschluß mit einem deutschen Vertreter in deutscher Sprache, Kaufpreiszahlung in DM sowie Weiterleitung der Vertragsunterlagen an ein Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736966

IPRspr. 1995, 27

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