Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertrag: Verpflichtung des Mieters zur Durchführung der Schönheitsreparaturen durch eine bestimmte Fachfirma
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Vereinbarung, daß der Wohnungsmieter die Schönheitsreparaturen durch eine bestimmte Fachfirma vornehmen lassen muß, ist nichtig. Der Mieter ist berechtigt, die geschuldeten Renovierungsleistungen in anderer Weise auszuführen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736546 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen