Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Intensives Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch

 

Orientierungssatz

Auch bei intensivem Rauchen handelt es sich nicht um eine übervertragsmäßige Nutzung der Mietwohnung. Rauchen ist als Konsequenz freier Willensentscheidung als Teil sozialadäquaten Verhaltens zumindest in der vom Mieter bewohnten Wohnung als Zentrum seiner Lebensgestaltung hinzunehmen. Die mit dem Rauchen verbundenen Ablagerungen in der Wohnung sind damit als Teil des vertragsgemäßen Mietgebrauchs zu tolerieren.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732609

WuM 2002, 50

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