Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Intensives Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch
Orientierungssatz
Auch bei intensivem Rauchen handelt es sich nicht um eine übervertragsmäßige Nutzung der Mietwohnung. Rauchen ist als Konsequenz freier Willensentscheidung als Teil sozialadäquaten Verhaltens zumindest in der vom Mieter bewohnten Wohnung als Zentrum seiner Lebensgestaltung hinzunehmen. Die mit dem Rauchen verbundenen Ablagerungen in der Wohnung sind damit als Teil des vertragsgemäßen Mietgebrauchs zu tolerieren.
Fundstellen
Haufe-Index 1732609 |
WuM 2002, 50 |
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