Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung wegen Nutzungswillens des Sohnes und späterer Verkauf der Wohnung an den Sohn

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Angehörigen wird nicht dadurch wirkungslos, daß die umgewandelte Mietwohnung nach Ausspruch der Kündigung an den Angehörigen veräußert wird und einer Eigenbedarfskündigung des Angehörigen die Wartefrist entgegenstünde.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Es ist nicht treuwidrig, wenn der Vermieter trotz des zwischenzeitlich eingetretenen Eigentumsübergangs auf der einmal zulässig ausgesprochenen Kündigung besteht.

3. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, daß der Sohn des nach BGB § 564b Abs 2 Nr 2 S 2 während der dreijährigen Wartezeit selbst keine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen könnte. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist bei Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum lediglich dem Erwerber die Geltendmachung von Eigenbedarf während der Wartefrist versagt. Gehört jedoch der Erwerber bereits vor dem Eigentumserwerb zu dem durch BGB § 564b Abs 2 Nr 2 begünstigten Kreis der Familienangehörigen des bisherigen Vermieters, so bestehen keine Bedenken, daß dieser, solange er noch Vermieter ist, berechtigt ist, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735601

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