Entscheidungsstichwort (Thema)

Endrenovierung bei Wohnungsauszug: Vorbeugender Vermieteranspruch auf Vorschußzahlung zur Ersatzvornahme. Endrenovierung bei Wohnungsauszug: Mieterverzug bei Schlechtrenovierung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die bloße Möglichkeit der Nichtausführung später fälliger Schönheitsreparaturen durch den Mieter begründet nicht den Anspruch auf Vorschusszahlung zur Ersatzvornahme.

Der Verzug des Mieters mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen entfällt mit deren ggf auch mangelhafter Durchführung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739253

NZM 2002, 120

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